Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von Glassdouche schriftlich bestätigt werden und nur für den betreffenden Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gegenparteien werden grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Angebot und Auftragsbestätigung
Angebote von Glassdouche sind bezüglich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Glassdouche zustande. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Mustersendungen zur Ansicht oder Auswahl gelten als verkauft und abgenommen, wenn nicht innerhalb 4 Wochen nach Erhalt fracht- und portofreie Rücksendung an Glassdouche erfolgt.

3. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Sie sind errechnet unter Zugrundelegung der heute gültigen Materialpreise und Löhne. Sollten diese Faktoren bis zum Liefertag eine Änderung erfahren, behält sich Glassdouche Preisberichtigung vor. Irrtümer aller Art, insbesondere Schreib- und Rechen- sowie Kalkulationsfehler, binden Glassdouche nicht. Glassdouche kann diese jederzeit gegenüber dem Käufer berichtigen. Bei Servicearbeiten ausserhalb der Garantiezeit wird eine Transport- und Fahrtkostenpauschale verrechnet.

4. Versand
Der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen von Glassdouche ohne Gewähr für günstigste Verfrachtung. Der Besteller hat zu gewährleisten,  dass die zu liefernden Gegenstände bei der angegebenen Versandanschrift entgegengenommen werden. Teillieferungen sind zulässig. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe an den Transporteur bzw. an den Käufer (bei Abholung).
Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kaufvertrag durch Auftragsbestätigung von Glassdouche zustande kommt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die technische Klärung in allen Einzelheiten und rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Es wird jedoch in jedem Fall versucht, festgelegte Lieferfristen einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- Erfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Die Zahlung kann erfolgen in bar oder durch Banküberweisung. Bei verspäteter Zahlung ist Glassdouche berechtigt, Verzugszinse in Höhe von 5% p.a. zu berechnen, ohne dass der Schuldner vorher nochmals in Verzug gesetzt werden muss. Falls Rechnungsbeträge, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, von Glassdouche oder einem Zessionar gerichtlich geltend gemacht werden, ist Glassdouche berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Die Rechnungen von Glassdouche sind unabhängig vom Eingang der Waren, auch bei Teillieferungen und im Falle von Mängelrüge im Sinne von Ziff. 8 vollständig zu bezahlen. Ein Verrechnungs- und Zurückhalterecht besteht nicht. Zahlungsverzug entbindet Glassdouche von der Einhaltung zugesagter Termine. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände nachträglich bekannt, so kann Glassdouche ebenfalls Zahlung vor Versand beziehungsweise Montage verlangen. Eine Berechtigung des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, entsteht in diesem Falle nicht. Glassdouche-Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt, es sei denn, dass sie eine besondere Vollmacht vorzeigen.

6. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen von Glassdouche bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen von Glassdouche (gleich aus welchem Rechtsgrund) Eigentum von Glassdouche. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Glassdouche. Der Käufer verpflichtet sich, bei Errichtung des Eigentumsvorbehaltes, soweit notwendig, mitzuwirken. Die entsprechenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Etwaige Pfändungen der noch nicht bezahlten Ware hat der Käufer Glassdouche unverzüglich anzuzeigen.
Für den Fall, dass der Käufer die von Glassdouche gelieferte Ware (be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, alleine oder mit fremden Waren) veräussert, d.h. auch aufgrund eines Werk- oder sonstigen Vertrages verwendet, tritt er alle Forderungen gegen seine Partner mit allen Nebenrechten, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen, an Glassdouche ab. Er ist widerruflich berechtigt, die Glassdouche abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er sich nicht im Verzug befindet.
Von Glassdouche übersandte Kataloge, Entwürfe und Zeichnungen bleiben Eigentum von Glassdouche und dürfen nicht kopiert, auch nicht teilweise nachgeahmt, noch dritten Personen zum Zwecke erwerbsmässiger Verwertung überlassen werden. Missbrauch wird gerichtlich verfolgt. Glassdouche ist berechtigt, ausgeführte Lieferungen für eigene Werbezwecke zu fotografieren und diese Bilder im Rahmen der eigenen Werbung zu verwenden.

7. Höhere Gewalt
Liegen Produktionsstörungen oder Rohmaterialmangel sowie behördliche Massnahmen oder Fälle höherer Gewalt vor (Krieg, Betriebsstörungen, Lieferunmöglichkeit), befreien diese Glassdouche für deren Dauer von jeder eingegangenen Verpflichtung.

8. Gewährleistung
Für Mängel und sonstige Beanstandungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet Glassdouche unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gegen sie sowie ihre Erfüllungsgehilfen wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach Wahl von Glassdouche unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 2 Jahren - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, zu Schaden kommen oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Beanstandungen über solche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie Glassdouche spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich gemeldet werden. Zur Behebung dieser Mängel hat der Besteller Glassdouche angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so ist Glassdouche von der Mängelhaftung befreit.
Die Nachbesserung oder Erneuerung defekter Teile erfolgt nur bei fracht- und verpackungsfreier Einsendung an Glassdouche. Für nach Gefahrenübergang entstandene Mängel haftet Glassdouche nicht. Insbesondere haftet Glassdouche nicht für Mängel, die auf natürliche Abnützung zurückzuführen sind, ferner nicht für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten sowie unsachgemässer Montage (nicht nach Vorgabe Montageanleitung) und Lagerung entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, wie z.B. Handwerker, haftet Glassdouche nicht. Glassdouche haftet auch nicht für seitens des Bestellers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten. Wird Glassdouche zur Behebung solcher oder ähnlicher Schäden beauftragt oder gerufen, so kommt damit ein neuer zusätzlicher Auftrag zustande, der aufgrund des tatsächlichen Aufwandes an Zeit und Material in Rechnung gestellt wird und für den diese Geschäftsbedingungen sinngemäss gelten. Das Gleiche gilt, wenn die Montage von vornherein von Glassdouche übernommen wird.
Für Ersatzstücke haftet Glassdouche in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Gegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Versteckte Mängel müssen Glassdouche innerhalb 10 Tagen nach deren Bekanntwerden gemeldet werden, ansonsten ist Glassdouche von der Mängelhaftung befreit.
Wird der Käufer von Glassdouche beraten, so geschieht dies unverbindlich und unter Ausschluss jeglichen Haftungsrisikos. Glassdouche haftet nicht für die vom Kunden vorausgesetzte Verwendbarkeit des Produkts. Glassdouche haftet nur für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gültigen Normen und DIN-Toleranzen als anerkannt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 (CISG). Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.

10. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung
Für alle unsere - auch künftigen - Geschäfte mit dem Besteller gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit der Besteller Unternehmer ist. Im Übrigen gelten für Verbraucher die Bedingungen unter shop.glassdouche.de. Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von unseren Bedingungen und besondere Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung in Schrift- oder Textform.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder die Ausführung des Auftrags zustande.

3. Umfang der Lieferung, Lieferfristen
3.1. Der Umfang der Lieferung wird in unserer Auftragsbestätigung endgültig fixiert. Durch den Besteller gewünschte Nachträge oder Änderungen bedürfen unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform.
3.2. Die Lieferfrist beginnt, sofern eine solche vereinbart ist, mit der Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform durch uns. Sie endet am Tag des in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Liefertermins. Sie beginnt jedoch nicht eher, als sämtliche Einzelheiten der Ausführung zwischen den Parteien klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Vertrags einig sind.
3.3. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.4. Eine angemessene Fristverlängerung tritt auch ein, wenn die Nichteinhaltung der Frist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen sind, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten, was insbesondere auch für sonstige Notsituationen, zum Beispiel Pandemien, gilt. Das Gleiche gilt, wenn behördliche Genehmigungen, Anordnungen, Verordnungen oder sonstige für die Ausführung des Auftrags erforderliche Genehmigungen, zum Beispiel Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, oder Angaben des Bestellers, nicht rechtzeitig eingehen oder die Lieferung verhindern. Gleiches gilt bei nachträglicher Änderung des Auftrags durch den Besteller.
3.5. Nur ausdrücklich von uns schriftlich oder in Textform als verbindlich bestätigte Lieferzeiten und -fristen sind bindend.
3.6.Geraten wir durch eigenes Verschulden mit der Lieferung in Verzug, so kann der Besteller, wenn er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden entstanden ist, eine Entschädigung von höchstens 0,5 % vom Wert unserer rückständigen Lieferung für jede volle Woche des Verzugs, höchstens aber insgesamt 5 % des rückständigen Lieferwerts verlangen. Anderweitige oder weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers, der Unternehmer ist, sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen oder Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen, es sei denn unser Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt bleibt unberührt, steht ihm aber erst nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist zu, die mindestens 14 Tage betragen muss.

4. Versand, Verpackung und Gefahrübergang
4.1. Der Versand erfolgt stets auf Kosten des Bestellers ab Werk.
4.2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson, spätestens aber beim Verlassen des Werks auf den Besteller über. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.
4.3. Transportweg und -art werden von uns bestimmt. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
4.4. Verzögert sich der Versand durch ein Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
4.5. Auch für den Fall einer Zusendung der Ware durch Besteller aufgrund einer unberechtigten Reklamation reist die Ware auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten im Verkehr mit Unternehmern die von uns bestätigten, hilfsweise die angebotenen Preise, mangels Angebots und Bestätigung, die jeweils gültigen Listenpreise. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Transport ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, so sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum bar, ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Skonto wird nur gewährt, sofern der Besteller im Zeitpunkt der Zahlung nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug oder Rückstand ist.
5.3. Wechsel nehmen wir nur nach gesonderter Vereinbarung zahlungshalber an. Bei Scheck und Wechsel gilt erst die endgültige Einlösung als Erfüllung. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Besteller zu tragen.
5.4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Gewährleistung
6.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und -fristen. Im Übrigen gilt, dass Mängelrüge und Fehlmengen vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Wareneingang beim Besteller, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung, schriftlicher oder in Textform uns gegenüber anzuzeigen sind.
6.2. Wir leisten Gewähr in der Weise, dass wir nach unserer Wahl die mangelhaften Teile oder Leistungen unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu bearbeiten.
6.3. Uns muss die Möglichkeit gewährt werden, die reklamierten Teile zu überprüfen.
6.4. Waren Mängel an von uns gelieferten bzw. bearbeiteten Sachen vor Montage durch den Besteller oder einem von diesem eingeschalteten Dritten erkennbar, tragen wir die Kosten der Demontage oder Montage nicht.
6.5. Sind wir zur Nacherfüllung unberechtigterweise nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist.
6.6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung mit ungeeigneten Pflegemitteln, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten, unsachgemäßer Montage und Lagerung sowie vergleichbarer sonstiger Ursachen ohne unser Verschulden entstehen.
6.7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten im Verkehr mit Unternehmern die DIN-Toleranzen (ohne erhöhte Anforderung).
6.8. Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.9. Der Haftungsausschluss in Ziffer 6.8. gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
6.10. Die Anspruchs- und Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse der Ziffern 6. und 7. dieser Bedingungen lassen Ansprüche des Bestellers aus § 439 Abs. 3 BGB (Ersatz von Einbau- und Ausbaukosten) und die Rückgriffsansprüche des Bestellers als Verkäufer aus § 445 a BGB unberührt.

7. Haftung
7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffern 6. und 3.6. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
7.2. Die Haftungsausschlüsse in Ziffern 6. und 7. dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten entsprechend für solche Ansprüche, die durch vor oder nach Vertragsabschluss liegende Beratungen, Auskünfte, Angaben in Druckschriften - insbesondere im Rahmen von Katalogpräsentationen - oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
7.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.4. Wir haften nicht für bei uns lagerndes Material des Bestellers, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Wir sind nicht verpflichtet, solches Material gegen Diebstahl, Feuer oder andere wertmindernde Ereignisse zu versichern.

8. Entwicklung und Werkzeuge
Der Besteller erwirbt mit seiner Zahlung keine Rechte auf Erfindungen, Einrichtungen und Werkzeuge, die sich aus der Ausführung des jeweiligen Auftrags ergeben. Alle konstruktiven Ideen bleiben unser geistiges Eigentum.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen, auch künftigen Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, und bis zur vorbehaltlosen Einlösung von Wechseln und Schecks vor.
9.2. Bei Saldenziehung dient der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung unserer jeweiligen Forderungen aus dem Saldo (Kontokorrentvorbehalt).
9.3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern; er darf sie nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er darf nicht über die Vorbehaltsware verfügen, wenn zwischen dem Besteller und dessen Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.
9.4. Der Besteller tritt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe seines Rechnungswertes für die jeweils von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware einschließlich des hierauf entfallenden Geschäftsgewinns und der Mehrwertsteuer mit allen Nebenansprüchen, insbesondere jeglichen Herausgabeansprüchen aufgrund eigenen Eigentumsvorbehalts schon jetzt an uns ab. Weiter tritt der Besteller schon jetzt etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte wegen Verlust oder Beschädigung der Ware an uns ab.
9.5. Hat der Besteller die von uns gelieferte Ware umgearbeitet, verarbeitet oder eingebaut, gilt die Forderung des Bestellers an den Dritten in der Höhe, die nach Rechnungsendbeträgen anteilmäßig den von uns gelieferten Materialien entspricht, als abgetreten.
9.6. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust und jede Beschädigung zu versichern. Der Besteller tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab.
9.7. Wir nehmen die sich aus den vorstehenden Ziffern 9.1. bis 9.6. ergebenden Abtretungen an.
9.8. Der Besteller ist ermächtigt, die nach diesen Bestimmungen an uns abgetretenen Forderungen solange für uns einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
9.9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzugs sowie bei Zahlungsunfähigkeit, Beantragung oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation des Bestellers, sind wir berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen zu widerrufen sowie die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Ware ohne Nachweis Abschläge bis zu 20 % des Rechnungsbetrages vorzunehmen, sofern der Besteller nicht nachweist, dass keine oder nur eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist. Die Geltendmachung eines eventuell höheren Schadens durch uns ist hiervon nicht ausgeschlossen.
9.10. Der Besteller ist verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend gemacht werden. Der Besteller hat uns zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Besteller. Dazu gehören auch die Kosten der Feststellung und Verwertung nach §§ 170, 171 InsO.
9.11. Auf Verlangen des Bestellers werden wir die für uns bestehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freigeben, als deren Summe unsere zu sichernde Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 20 % übersteigt.

10. Kreditprüfung
Wird uns nach Entgegennahme des Auftrages bzw. nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware bekannt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist (z.B. durch Scheck- oder Wechselprotest), so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Barabdeckung etwaig gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
11.1. Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für unseren Sitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen eigenen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
11.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Glassdouche GmbH
Stand Juni 2021